Allgemeine Geschäftsbedingungen
FAZUA Dealer Portal
1. Geltungsbereich
1.1 Das FAZUA Dealer Portal einschließlich aller über dieses Portal zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumente, Dienste und Anwendungen (nachfolgend zusammenfassend das „FAZUA Dealer Portal“ genannt) wird von der Porsche eBike Performance GmbH („Porsche EP“) für Händler bereitgestellt, die die Registrierung und Verifizierung durch Porsche EP gemäß Ziffer 2 durchlaufen haben („Dealer“). Das FAZUA Dealer Portal ist eine elektronische Informations- und Austauschplattform zur Vereinfachung, Beschleunigung und effizienteren Unterstützung von Händlern im Umgang mit Endkunden im Hinblick auf relevante Dienstleistungen und Informationen.
1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen FAZUA Dealer Portal („ANB“) regeln die Rechte und Pflichten des Händlers bei der Nutzung des FAZUA Dealer Portals und der darüber bereitgestellten Anwendungen und Dienste. Von diesen ANB abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Händlers finden keine Anwendung.
1.3 Nur registrierte und verifizierte Händler sind berechtigt, das FAZUA Dealer Portal zu nutzen.
2. Zugang und Registrierung
2.1 Der Zugang zum FAZUA Dealer Portal erfolgt online über die Domain https://dealer.fazua.com/. Der Händler ist dafür verantwortlich, für eine ausreichende Netzwerk- und Internetverbindung zu sorgen.
2.2 Um das FAZUA Dealer Portal nutzen zu können, ist die Erstellung eines Händlerkontos erforderlich. Bei Registrierungsanfragen ist der Händler verpflichtet, alle im Rahmen der Registrierung im FAZUA Dealer Portal benötigten Daten und Informationen anzugeben („Registrierungsdaten“). Dazu gehören insbesondere die Händlerstammdaten (z. B. Firmenname, Adresse), persönliche Informationen über den registrierten Nutzer und die Rechnungsadresse.
2.3 Während der Registrierung kann der Händler seine Daten jederzeit einsehen und ändern. Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Händler diese ANB akzeptiert hat, indem er das Kästchen neben dem Text „Ich stimme den Bedingungen zu“ ankreuzt. Vor der Annahme der ANB wird dem Händler zunächst die Möglichkeit gegeben, diese ANB abzurufen und in reproduzierbarer Form zu speichern. Der Abschluss dieses Vertrags erfolgt in deutscher Sprache. Diese ANB sind für den Händler jederzeit verfügbar unter https://dealer.fazua.com/legal/general-terms-of-use-us.
2.4 Nach dem Anklicken der Schaltfläche „Registrieren“ erhält der Händler einen Aktivierungslink, der an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse geschickt wird. Vor dem ersten Einloggen muss das Händlerkonto aktiviert werden, indem auf diesen Bestätigungslink in der E-Mail geklickt wird („Aktivierung“). Nach der Aktivierung muss der Händler ein sicheres Passwort für sein Händlerkonto einrichten.
2.5 Bevor sich ein Händler zum ersten Mal einloggen kann, müssen die Registrierungsanfragen für den Zugang zum FAZUA Dealer Portal von Porsche EP verifiziert werden. Porsche EP hat das Recht, Registrierungsanfragen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu genehmigen. Porsche EP wird den Händler über eine solche Ablehnung informieren.
2.6 Um sich in das FAZUA Dealer Portal einloggen zu können, benötigt der Händler seine E-Mail-Adresse und sein Passwort (zusammen „Zugangsdaten“ genannt).
2.7 Porsche EP behält sich das Recht vor, einem Händler die Registrierung zu entziehen, wenn er gegen diese ANB verstößt, oder den Zugang eines Händlers zu bestimmten Teilen des Inhalts des FAZUA Dealer Portals je nach Status des Händlers einzuschränken (z. B. in Bezug auf Inhalte, die nur für Certified Partner verfügbar sind). Porsche EP wird den Händler über einen solchen Entzug der Registrierung bzw. eine solche Einschränkung informieren.
2.8 Mit der Registrierung im FAZUA Dealer Portal erklärt der Händler, dass er diese ANB gelesen und verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist.
2.9 Der Händler ist berechtigt, seine Registrierung jederzeit durch Kündigung in Textform (Brief, E-Mail, Fax) oder durch Befolgung der entsprechenden Anleitung im FAZUA Dealer Portal zu beenden. Das Recht beider Parteien, die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien aus wichtigem Grund zu beenden, bleibt davon unberührt. Die Registrierung und das Recht des Händlers zur Nutzung des FAZUA Dealer Portals enden automatisch, wenn der Händler nicht mehr Händler für FAZUA Produkte ist.
3. Pflichten des Händlers
3.1 Der Händler muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
3.2 Der Händler muss sicherstellen, dass alle Zugangsdaten sorgfältig gesichert sind und nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Händler ist verpflichtet, Porsche EP unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten missbraucht wurden. Der Händler haftet für alle Aktivitäten, die mithilfe seiner Zugangsdaten durchgeführt werden.
3.3 Der Händler sichert hiermit zu, dass seine Registrierungsdaten vollständig und richtig sind und dass er seine Registrierungsdaten stets vollständig und aktuell hält. Im Fall von Änderungen müssen die Daten unverzüglich im FAZUA Dealer Portal korrigiert werden.
3.4 Der Händler stellt sicher, dass er keine Software oder Daten nutzt, übermittelt, verarbeitet oder in das FAZUA Dealer Portal hochlädt, wenn er dazu nicht berechtigt ist oder wenn diese Software oder Daten technische Einrichtungen, Software oder Daten von Porsche EP oder Dritten beeinträchtigen oder beschädigen könnten. Bei der Nutzung des FAZUA Dealer Portals ist es dem Händler außerdem untersagt, gegen die guten Sitten zu verstoßen, rechtswidrige oder anstößige Inhalte hochzuladen, geistige Eigentumsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte von Porsche EP oder Dritten zu verletzen oder sonst wie gegen geltendes Recht zu verstoßen.
3.5 Aktivitäten, die darauf abzielen, die Funktionalität oder Nutzung des FAZUA Dealer Portals zu beeinträchtigen, sind untersagt. Der Händler darf keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer unangemessenen oder übermäßigen Belastung der Infrastruktur von Porsche EP führen können.
3.6 Der Händler stellt Porsche EP von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten ergeben.
4. Sperrung des Zugangs und andere Maßnahmen
4.1 Porsche EP hat das Recht, den Zugang des Händlers zum FAZUA Dealer Portal ganz oder teilweise sowie vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn diese ANB gekündigt wurden, ein wesentlicher Verstoß gegen diese ANB vorliegt oder es zu Sicherheitsvorfällen gekommen ist. Porsche EP wird den Händler hierüber per E-Mail informieren. Mit der Sperrung des Zugangs endet das Recht des Händlers zur Nutzung des FAZUA Dealer Portals für die Dauer der Sperrung. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche von Porsche EP, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
4.2 Porsche EP wird bei der Entscheidung über die Sperrung des Zugangs die berechtigten Interessen des Händlers berücksichtigen, insbesondere wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Händler für einen Verstoß nicht verantwortlich war. Porsche EP wird den Zugang wieder freischalten, sobald der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht.
5. Nutzungsrechte
5.1 Die Inhalte des FAZUA Dealer Portals sind durch das Urheberrechtsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen geschützt. Porsche EP gewährt dem Händler das widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, das FAZUA Dealer Portal einschließlich der zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente, Dienste und Anwendungen nur zum Zwecke der Unterstützung von Endkunden im Hinblick auf relevante Dienstleistungen und Informationen zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet im Falle einer Rücknahme der Registrierung oder einer Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien. Der Händler ist nicht berechtigt, die Inhalte des FAZUA Dealer Portals oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder in veränderter Form oder im Original zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist in diesen ANB oder in anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien ausdrücklich gestattet.
5.2 Für einzelne Inhalte, z. B. Software, die vom FAZUA Dealer Portal heruntergeladen werden können, kann es erforderlich sein, gesondert besondere Bedingungen für die Lizenzierung bzw. das Recht zur Nutzung des jeweiligen Inhalts zu vereinbaren. Solche besonderen Bedingungen werden im Einzelfall gesondert vereinbart.
5.3 Der Händler erkennt an, dass Porsche EP (oder seine Lizenzgeber) ausschließlich Eigentümer aller Rechte, Titel und Rechtsansprüche am FAZUA Dealer Portal sind, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Patente und aller anderen Eigentumsrechte. Der Händler ist nicht berechtigt, das FAZUA Dealer Portal oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder in veränderter Form oder im Original zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen, es sei denn, dies ist in diesen ANB ausdrücklich gestattet.
5.4 Der Händler ist nicht berechtigt, das FAZUA Dealer Portal oder Teile davon zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln. Dies gilt jedoch nur, soweit ein solches Vorgehen nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (z. B. §§ 69d und 69e Urheberrechtsgesetz) ausdrücklich zulässig ist.
5.5 Wenn der Händler Dokumente über das FAZUA Dealer Portal übermittelt oder in das FAZUA Dealer Portal hochlädt, muss er sicherstellen, dass er dazu ausreichende Rechte hat und nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen verstößt.
6. Kosten
Das FAZUA Dealer Portal wird dem Händler zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die dem Händler im Zusammenhang mit der Nutzung des FAZUA Dealer Portals entstehenden Kosten, insbesondere für die erforderliche Hard- und Software sowie die Netzwerkanbindung, trägt der Händler selbst.
7. Servicelevel und Gewährleistung
7.1 Die Berechtigung zur Nutzung des FAZUA Dealer Portals besteht nur im Rahmen der üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden technischen Verfügbarkeit. Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass das FAZUA Dealer Portal oder einzelne Funktionen vorübergehend nicht verfügbar sind.
7.2 Porsche EP wird erhebliche Fehler im FAZUA Dealer Portal innerhalb eines angemessenen Zeitraums beheben. Dies kann auch im Wege der Bereitstellung einer Umgehungslösung erfolgen.
7.3 Da Porsche EP das FAZUA Dealer Portal unentgeltlich zur Verfügung stellt, übernimmt Porsche EP darüber hinaus keine Gewähr für die ununterbrochene Funktionsfähigkeit des FAZUA Dealer Portals, dafür, dass das FAZUA Dealer Portal fehlerfrei oder für bestimmte Zwecke geeignet ist oder dass Fehler behoben werden. Porsche EP übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass das FAZUA Dealer Portal nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Porsche EP vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder einen Sach- oder Rechtsmangel in böswilliger Absicht verschwiegen hat.
7.4 Porsche EP übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Aktualität der auf dem FAZUA Dealer Portal bereitgestellten Informationen und Inhalte.
7.5 Porsche EP haftet nicht für verlinkte oder eingebettete Inhalte externer Websites. Für den Inhalt und die Verfügbarkeit externer Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich, auch wenn diese mit dem FAZUA Dealer Portal verlinkt oder in dieses eingebettet sind.
8. Umfang des Dienstes
8.1 Der Umfang der über das FAZUA Dealer Portal angebotenen Inhalte, Dienste und Anwendungen variiert je nachdem, ob der Händler nur registriert oder als Certified Partner zertifiziert ist und in welchem Land der Händler seinen Sitz hat.
8.2 Porsche EP kann dem Händler über das FAZUA Dealer Portal insbesondere die folgenden Dienste und Anwendungen anbieten:
8.2.1 Servicekontakt für Händler-Support und Vertriebsunterstützung;
8.2.2 Software-Downloads (z. B. Software für das Antriebssystem);
8.2.3 Bestellung von Ersatzteilen und
8.2.4 Wissen und Schulungsangebote zu verschiedenen Themen durch Online-Schulungen (z. B. E-Learning-Kurse), Live-Schulungen, Erklärvideos oder die Bereitstellung von FAQ.
8.3 Art und Umfang der Inhalte, Dienste und Anwendungen liegen im alleinigen Ermessen von Porsche EP. Porsche EP behält sich ausdrücklich vor, Teile seines Angebots oder das gesamte Angebot ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder zeitweise oder endgültig einzustellen.
8.4 Angaben und Beschreibungen der Plattform auf der Porsche EP Website sind ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen.
8.5 Porsche EP ist bestrebt, die angebotenen Dienste ständig anzupassen und zu aktualisieren.
9. FAZUA Certified Partner Programm
9.1 Porsche EP betreibt das FAZUA Certified Partner Programm für den Vertrieb seines FAZUA Drive Systems.
9.2 Das FAZUA Certified Partner Programm bietet dem Händler die Möglichkeit, sich gemäß Schedule 1 „Certified Partner Vertrag“ als Certified Partner zertifizieren zu lassen („Certified Partner“). Als Certified Partner profitieren die Händler von einer Reihe zusätzlicher Inhalte, Dienste und Anwendungen.
9.3 Die Voraussetzungen für die Teilnahme am FAZUA Certified Partner Programm sowie die Rechte und Pflichten der Parteien sind in Schedule 1 „Certified Partner Vertrag“ geregelt.
9.4 Mit der Bewerbung für das FAZUA Certified Partner Programm akzeptiert der Händler die in Schedule 1 „Certified Partner Vertrag“ festgelegten Bedingungen.
10. Subunternehmer
10.1 Porsche EP kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Händlers Subunternehmer mit der Erfüllung seiner Rechte und Pflichten aus diesen ANB beauftragen.
10.2 Porsche EP ist berechtigt, Subunternehmern oder sonstigen Dritten Zugang zum FAZUA Dealer Portal zu gewähren, soweit dies zum Zweck des Betriebs und der Pflege des FAZUA Dealer Portals erforderlich ist.
11. Haftung
11.1 Für unentgeltlich erbrachte Leistungen haftet Porsche EP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, böswillige Absicht sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Für die Haftung für Sach- und Rechtsmängel gilt Ziffer 7.3.
11.2 In allen anderen Fällen haftet Porsche EP nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler vertraut und vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Die Haftung von Porsche EP für Datenverluste ist auf den Aufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Anfertigung von Sicherungskopien nach dem Stand der Technik durch den Händler entstanden wäre.
12. Vertraulichkeit
12.1 Alle von Porsche EP stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich charakteristischer Merkmale, die zum Beispiel aus übergebenen Gegenständen oder Software abgeleitet werden können, sowie jeglicher sonstiger Kenntnisse oder Expertise) dürfen, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von Porsche EP zum Weiterverkauf durch den Händler bestimmt wurden, Dritten nicht zugänglich gemacht werden und dürfen im eigenen Betrieb des Händlers nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, deren Einbeziehung erforderlich ist, um besagte Informationen zu verwenden, und die ebenfalls die Vertraulichkeit wahren müssen. Die besagten Informationen bleiben das alleinige Eigentum von Porsche EP. Die Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung dieser Informationen ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche EP nicht gestattet. Auf Verlangen von Porsche EP sind alle von Porsche EP stammenden Informationen (einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an Porsche EP zurückzugeben oder zu vernichten.
12.2 Porsche EP behält sich alle Rechte an den in Ziffer 12.1 genannten Informationen (einschließlich Urheberrechten und des Rechts zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken usw.) vor.
13. Sicherung und Speicherung von Daten
Der Händler ist selbst dafür verantwortlich, regelmäßige Sicherungen seiner Daten außerhalb des FAZUA Dealer Portals vorzunehmen und Aufzeichnungen gemäß seinen gesetzlichen Verpflichtungen aufzubewahren.
14. IT-Sicherheit und Datenschutz
14.1 Porsche EP wird dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um so weit wie möglich zu erreichen, dass
14.1.1 nur registrierte Nutzer mit ihren Zugangsdaten auf das FAZUA Dealer Portal zugreifen können und die auf dem FAZUA Dealer Portal verfügbaren Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden und von Dritten nicht manipuliert werden können und
14.1.2 der Zugang zum FAZUA Dealer Portal sicher ist.
14.2 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die für die Nutzung des FAZUA Dealer Portals geltenden Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://dealer.fazua.com/legal/privacy-policy/.
14.3 Der Händler ist selbst für die Einhaltung der Informationspflichten nach dem geltenden Datenschutzrecht, insbesondere Artikel 13, 14 DSGVO, gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern und von ihm eingeschalteten Dritten verantwortlich.
14.4 Der Händler muss sich vergewissern, dass er das Recht hat, die von ihm in das FAZUA Dealer Portal eingegebenen personenbezogenen Daten selbst zu verarbeiten, und dass er – soweit erforderlich – vorab die entsprechende Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt hat.
15. Besondere Bedingungen für Anwendungen und Dienste
Für einzelne Anwendungen und Dienste kann es erforderlich sein, besondere Nutzungsbedingungen zu vereinbaren. Diese besonderen Nutzungsbedingungen werden im Einzelfall pro Anwendung oder Dienst gesondert vereinbart. Die besonderen Nutzungsbedingungen für einzelne Anwendungen oder Dienste gehen den ANB vor.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Porsche eBike Performance GmbH, Marie-Curie-Straße 6, 85521 Ottobrunn, sofern es sich bei dem Händler um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Händler keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Händler seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Händlers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Porsche EP behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Händlers Klage zu erheben.
16.2 Für die ANB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 und das internationale Privatrecht sind ausgeschlossen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der ANB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der ANB nicht. Anstelle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unwirksam oder nicht in den Vertrag einbezogen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 Abs. 2 BGB). In allen anderen Fällen vereinbaren die Parteien anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine wirksame Regelung, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, sofern eine ergänzende Vertragsauslegung der ANB nicht vorrangig oder nicht möglich ist.
Schedule 1
„Certified Partner Vertrag“
zwischen
Porsche eBike Performance GmbH,
Marie-Curie-Str. 6,
85521 Ottobrunn
(nachfolgend „Porsche EP“ genannt)
und
Ihnen als Händler, der sich für das FAZUA Certified Partner Programm beworben hat
(nachfolgend „Certified Partner“ genannt)
Der Hersteller Porsche EP betreibt das FAZUA Certified Partner Programm für den Vertrieb seines FAZUA Drive Systems (nachfolgend „Drive“ genannt) für Fahrradhändler mit Sitz in den USA und Kanada. Ziel ist es, den Certified Partnern die bestmögliche Unterstützung im Umgang mit Endkunden in Bezug auf relevante Dienstleistungen zu bieten.
Der Certified Partner will dem Endkunden den bestmöglichen Service rund um den Drive bieten und nimmt deshalb am FAZUA Certified Partner Programm teil.
Das FAZUA Certified Partner Programm hat zum Ziel, den Certified Partner bestmöglich über den FAZUA Drive zu informieren, damit der Endkunde auf exzellente Beratung, Service und Problemlösung zählen kann.
Zu diesem Zweck schließen die Parteien den folgenden Certified Partner Vertrag:
1. VORAUSSETZUNGEN
Um am FAZUA Certified Partner Programm teilnehmen zu können, muss der Certified Partner seinen Hauptsitz in den USA oder in Kanada haben. Darüber hinaus müssen die in Ziffer 3 dieses Certified Partner Vertrags genannten Voraussetzungen während der gesamten Laufzeit des Certified Partner Vertrags erfüllt sein. Die Rechte des Certified Partners aus dem Certified Partner Vertrag stehen unter einer aufschiebenden Bedingung, nämlich der erfolgreichen Erfüllung eines der in Ziffer 3.1 aufgezählten Punkte, der anschließenden Zertifizierung durch Porsche EP und dass der Certified Partner seinen Hauptsitz in den USA oder in Kanada hat.
2. VERTRAGLICHE PFLICHTEN VON PORSCHE EP
2.1 Nachdem Porsche EP bestätigt hat, dass die in Ziffer 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Certified Partner Werbematerialien, um sein Geschäft nach außen hin als FAZUA Servicecenter erkennbar zu machen.
2.2 Jeder Certified Partner erhält ein Zertifikat, das nach erfolgreicher Zertifizierung gemäß Ziffer 3.1 verliehen wird. Dieses Zertifikat hat eine Gültigkeit von 24 Monaten.
2.3 Porsche EP kann dem zertifizierten Partner die folgenden Formen der Unterstützung anbieten:
~ Händlerschulungen
~ Händlerkonto auf der Serviceplattform mit:
~ Schulungsunterlagen
~ Video-Tutorials
~ Definierte Serviceprozesse
~ Technische Produktinformationen
~ Betriebsanleitungen, Montageanleitungen
~ Hotline-Unterstützung
~ Diagnosetool zum Auslesen von Fehlern
2.4 Jeder Certified Partner wird auf der FAZUA Website für Endkunden http://fazua.com/ einzeln aufgeführt.
2.5 Porsche EP erstattet dem Certified Partner die Arbeitskosten, die durch die Bearbeitung von Garantiefällen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf den Drive entstehen, sofern der Certified Partner den Drive nach Kontaktaufnahme mit Porsche EP und Genehmigung durch Porsche EP an Porsche EP schickt und Porsche EP einen Defekt am Drive feststellt. Die Erstattung richtet sich nach der geltenden Arbeitswerttabelle, die im FAZUA Dealer Portal auf der FAZUA Website heruntergeladen werden kann.
3. VERTRAGLICHE PFLICHTEN DES CERTIFIED PARTNERS
3.1 Als Voraussetzung für die Zulassung als FAZUA Certified Partner muss der Certified Partner an einer FAZUA Online-Schulung teilnehmen. Die FAZUA Online-Schulung wird vom Porsche EP Partner Quality Bicycle Products („QBP“) durchgeführt. Die Teilnahme an der FAZUA Online-Schulung erfordert eine direkte Beauftragung von QBP und eine separate Anmeldung zur FAZUA Online-Schulung von QBP. Porsche EP stellt auf Wunsch den Kontakt zu QBP über das FAZUA Dealer Portal her. Nach erfolgreicher Teilnahme an dieser FAZUA Online-Schulung wird dem Certified Partner ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.
3.2 Der Certified Partner verpflichtet alle Mitarbeiter des Certified Partners, den Drive gemäß den Anweisungen von Porsche EP aus- und einzubauen.
3.3 Darüber hinaus ist der Certified Partner verpflichtet, sich die Online-Tutorials für die Diagnosesoftware („FAZUA Toolbox“) und die einzelnen Komponenten des Drive anzusehen.
3.4 Der Certified Partner verpflichtet sich, die FAZUA Toolbox zu besitzen und zu nutzen. Die FAZUA Toolbox steht dem Certified Partner auf dem FAZUA Dealer Portal auf der FAZUA Website zum Download zur Verfügung.
3.5 Der Certified Partner verpflichtet sich, die vorgeschriebene Prozesskette für die Serviceabwicklung einzuhalten. Die Prozesskette für eine ordnungsgemäße Serviceabwicklung ist in den Schulungsunterlagen und auf der Website zu finden.
3.6 Der Certified Partner verpflichtet sich, seine Website mit der FAZUA Website (www.fazua.com) zu verlinken und dabei das FAZUA Logo zu verwenden.
3.7 Als Händler verpflichtet sich der Certified Partner, sein Geschäft mit dem Aufkleber FAZUA Certified Partner als FAZUA Servicecenter so zu kennzeichnen, dass diese Kennzeichnung von außen sichtbar ist und von am Geschäft vorbeikommenden Kunden wahrgenommen werden kann.
3.8 Der Certified Partner verpflichtet sich, keine Verfahren oder Komponenten zu vertreiben oder zu vermitteln, die dazu führen, dass das Fahrzeug, bei dem der Drive genutzt wird, die gesetzlichen Grenzwerte für Betriebs- und Unterstützungsgeschwindigkeit überschreitet. Dies gilt insbesondere für den von den jeweiligen örtlichen gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen.
3.9 Für den Fall, dass durch den Verkauf oder die Vermittlung von Verfahren oder Komponenten dieser Art gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, haftet ausschließlich der Certified Partner.
3.10 Der Certified Partner muss regelmäßig, mindestens aber alle 24 Monate, an einer Schulung von FAZUA teilnehmen. Nimmt der Certified Partner innerhalb dieses Zeitraums an keiner weiteren Online- oder Live-Schulung teil, verliert er automatisch seinen Status als FAZUA Certified Partner.
4. LAUFZEIT DES Certified Partner Vertrags
4.1 Der Certified Partner Vertrag ist zeitlich nicht befristet und kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (eine E-Mail reicht aus). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
4.2 Ein wichtiger Grund im Sinne von Ziffer 4.2 liegt insbesondere vor, wenn:
4.2.1 Der Certified Partner gegen seine Pflichten aus Ziffer 3 verstößt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb einer von Porsche EP gesetzten Frist von zwei Wochen behoben hat;
4.2.2 Der Certified Partner sein Geschäft verlagert oder verkauft oder sein Geschäft an einen Dritten überträgt;
4.2.3 Es eine Änderung der Eigentumsverhältnisse oder des Managements beim Certified Partner gibt; oder
4.2.4 Der Certified Partner seinen Hauptsitz nicht mehr in den USA oder in Kanada hat.
4.3 Wird der Certified Partner Vertrag von einer der beiden Parteien gekündigt, so muss der Certified Partner alle Gegenstände, die ihm im Rahmen des Certified Partner Vertrags zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurden, unverzüglich an Porsche EP zurückgeben. Dazu gehören insbesondere die dem Certified Partner nach Ziffer 2.1 übergebenen Werbematerialien und die von Porsche EP ausgestellte Zertifizierungsurkunde. Der Certified Partner muss jegliches Material von FAZUA, das er in seinem Geschäft ausgestellt hat, entfernen. Im Falle der Kündigung darf der Certified Partner auch die FAZUA Toolbox nicht mehr nutzen.
5. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
5.1 Alle Bestimmungen dieses Certified Partner Vertrags sind im Sinne der partnerschaftlichen Beziehung zwischen den Vertragsparteien und im Sinne des mit diesem Certified Partner Vertrag verfolgten Zwecks auszulegen.
5.2 Änderungen und Ergänzungen des Certified Partner Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
5.3 Der Gegenstand dieses Certified Partner Vertrages sowie die Schulungsunterlagen, Preislisten und alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind vertraulich zu behandeln. Im Übrigen wird auf die Vertraulichkeitsvereinbarung in Ziffer 12 ANB verwiesen.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1 Alle von Porsche EP stammenden geschäftlichen oder technischen Informationen (einschließlich charakteristischer Merkmale, die zum Beispiel aus übergebenen Gegenständen oder Software abgeleitet werden können, sowie jeglicher sonstiger Kenntnisse oder Expertise) dürfen, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von Porsche EP zum Weiterverkauf durch den Certified Partner bestimmt wurden, Dritten nicht zugänglich gemacht werden und dürfen im eigenen Betrieb des Certified Partners nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, deren Einbeziehung erforderlich ist, um besagte Informationen zu verwenden, und die ebenfalls die Vertraulichkeit wahren müssen. Die besagten Informationen bleiben das alleinige Eigentum von Porsche EP. Die Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung dieser Informationen ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche EP nicht gestattet. Auf Verlangen von Porsche EP sind alle von Porsche EP stammenden Informationen (einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise überlassenen Gegenstände unverzüglich und vollständig an Porsche EP zurückzugeben oder zu vernichten.
6.2 Porsche EP behält sich alle Rechte an den in Ziffer 6.1 genannten Informationen (einschließlich Urheberrechten und des Rechts zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken usw.) vor.
7. SALVATORISCHE KLAUSEL
7.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Certified Partner Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Certified Partner Vertrags nicht. Anstelle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unwirksam oder nicht in den Certified Partner Vertrag einbezogen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 Abs. 2 BGB). In allen anderen Fällen vereinbaren die Parteien anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine wirksame Regelung, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, sofern eine ergänzende Vertragsauslegung des Certified Partner Vertrags nicht vorrangig oder nicht möglich ist.
8. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Porsche eBike Performance GmbH, Marie-Curie-Straße 6, 85521 Ottobrunn, sofern es sich bei dem Certified Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Certified Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Certified Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Certified Partners zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Porsche EP behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Certified Partners Klage zu erheben.
8.2 Für die Geschäftsbeziehung mit dem Certified Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht und das internationale Privatrecht sind ausgeschlossen.